Die Regelungen in der Schweiz

Alle Fahrzeuge unterstehen in der Schweiz einer regelmässigen Prüfungspflicht. Das Auto kann aber auch ausserhalb der vorgeschriebenen Intervallen auf Eigeninitiative des Besitzers geprüft werden. Wenn an einem Fahrzeug technische Änderungen durchgeführt werden, besteht für das Auto aber eine “ausserordentliche Prüfungspflicht“.

> Aber Vorsicht! Der Besitzer bekommt kein automatisches Aufgebot zur Kontrolle, wenn ein Fahrzeug getunt wird

Die Prüfungsfristen

  • Die erste Prüfung erfolgt fünf Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung

  • Die zweite Prüfung erfolgt drei Jahre nach der ersten Prüfung

  • Danach muss das Auto mindestens alle zwei Jahre geprüft werden

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